Grundsätzlich gilt das Thüringer Fischereigesetz
Neues Thüringer Fischereigesetz 2020 in Kraft!
Jeder Angler sollte sich informieren, um nicht mit dem Gesetz
in Konflikt zu geraten.
Bei Ansitz auf Karpfen dürfen nur noch Schonhaken verwendet werden !
Fangbegrenzung bei Regenbogenforellen und Schleien, je Angeltag dürfen 2 Stück entnommen werden.
Vom 1. Mai bis 31. Mai dürfen zum Raubfischangeln ( Hecht ) nur Kunstköder verwendet werden, wegen der längeren Schonzeit
des Zanders!
Die Wisenta wurde in der Vorstandssitzung vom 30.05.2018 als Salmonidengewässer eingestuft, angeln ist nur noch mit
Kunstköder gestattet ( Fliege, Blinker oder Wobbler ). Ab 22:00 Uhr kann mit Naturköder auf Aal geangelt werden.
Fangbegrenzung je Angeltag 2 Bachforellen!!
Desweiteren wurde der Stundensatz für nichtgeleistete Einsatzstunden auf 15 €/Std. erhöht, es sind jährlich 5 Stunden abzuleisten!
Gewässerordnung und Fischereigesetz 2020